Spenden und Fördermitgliedschaft

We welcome supporting members!

Die Friedrich-Kittler-Gesellschaft e.V. wurde am 14. Juli 2017 im Tieranatomischen Theater der Humboldt-Universität zu Berlin gegründet und am 14. August 2017 unter der Registernummer VR 36006 B in das Vereinsregister am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Die Friedrich-Kittler-Gesellschaft ist gemäß §§ 52 ff. der Abgabenordnung gemeinnützig zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung. (Link zum Aufnahmeantrag als Fördermitglied.)

The contribution regulations sieht Fördermitgliedschaften ab 150 € jährlich vor.

Wir freuen uns natürlich auch über einmalige oder regelmäßige Spenden. Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen wollen, geht es am einfachsten über den Link:




Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind unter der Rubrik ,Sonderausgaben‘ steuerlich voll abzugsfähig (bis max. 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte). Das heißt, der Betrag des zu versteuernden Einkommens wird durch diese Aufwendungen reduziert. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 €/Jahr gilt der vereinfachte Nachweis. Ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt dann. Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Für Spenden via PayPal (obiger Link) ist ein vereinfachter Spendennachweis allerdings nicht möglich. Spender*innen, die per PayPal spenden, benötigen einen Zuwendungsnachweis (Spendenquittung), um ihre Spende bei der Steuererklärung absetzen zu können. Das betrifft auch Spenden unter 300 €. Wenn Sie Ihre Spende(n) bis 300 €/Jahr über den vereinfachten Nachweis steuerlich geltend machen wollen, ist eine Banküberweisung der einfachste Weg:

Friedrich-Kittler-Gesellschaft e.V.
IBAN: DE28 4306 0967 1276 0584 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Spende
GLS Gemeinschaftsbank eG, 44774 Bochum

Wenn Sie für Ihre Spende einen Zuwendungsnachweis (Spendenquittung) benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über spenden[at]friedrich-kittler-gesellschaft.de. Wir antworten umgehend.